1. Vertragsabschluß
Kaufverträge/Angebote kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der Firma Werbetechnik Senestraro oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. Wir setzen voraus, dass der Besteller über die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Die Rücksendung der Auftragsunterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag/Angebot bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Werbetechnik
Senestraro.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1
Für die Lieferung gilt der angebotene Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2
Automatisch vom EDV-System kalkulierte Angebote können bei fehlerhafter Berechnung durch Werbetechnik Senestraro berichtigt werden. Der Kunde wird hiervon unmittelbar in Kenntnis gesetzt.
Angebote die aufgrund von Täuschung oder Fehlern im System erstellt wurden, sind nichtig.
2.3
Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise zuzüglich Versandkosten. Der Lieferumfang erfolgt gemäß der Artikelbeschreibung , soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.4
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Werbetechnik Senestraro über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und Erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.5
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
3. Lieferfrist
3.1
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
3.2
Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
3.3
Wenn der Kunde Vorabüberweisung als Zahlungsart wählt, beginnt die Lieferfrist erst
ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs.
3.4
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
3.5
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4.2
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch der Firma Werbetechnik Senestraro mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
4.4
Wir haften bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Wassereinbruch und Feuer, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadenversicherung, sofern uns bzw. unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1
Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an
Werbetechnik Senestraro, Bahnhofstrasse 94, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland.
5.2
Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und nicht benutzt wird.
5.3
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei benutzten Artikeln, es sei denn ein Mangel trat erst bei Benutzung in Erscheinung. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
6. Ausführung / Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt, nach den neuesten Erkenntnissen und, nach unserem Dafürhalten, mit der besten Ausführungsmethode gefertigt. Wünsche bezüglich Farbwiedergabe werden weitmöglichst berücksichtigt. Ohne die Hergabe von Mustern gilt unsere Auffassung als richtig. Bei Lithoaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen durch die jeweilige Technik ergeben; sie sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren. Bei Filmausbelichtungen und Drucken kann es zu materialbedingten Abweichungen kommen. Sie berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Nachbestellungen gibt es keine Gewähr für farbliche Übereinstimmung mit vorausgegangenen Lieferungen. Das gleiche gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage. Für nicht in der Liste aufgeführte Formate gelten Zwischen- bzw. Laufmeterpreise.
6.2
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache die Firma Werbetechnik Senestraro nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
6.3
Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma Werbetechnik Senestraro berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma Werbetechnik Senestraro für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15 Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4
Der Käufers ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1
Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
8.2
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die Benutzung der Gegenstände bei Hitzeinwirkung durch Feuer. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Feuchtigkeit aller Art, falscher oder unsachgemäßer Behandlung und/oder eigene, vom Käufer durchgeführte Modifikationen zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Veränderungen an den Produkten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der Firma Werbetechnik Senestraro autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.4
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5
Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.6
Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt. Sollte die Firma Werbetechnik Senestraro im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.7
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.2 und 8.5 abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
8.8
Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.
8.9
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
8.10
Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die Hinweise jeder Lieferung.
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden. 10. Datenschutz. Die Kundendaten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben oder in irgend einer Form weiter veräußert.
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
10. Datenschutz
Die Kundendaten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben oder in irgend einer Form weiter veräußert.
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
11. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
11.1
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Offenbach am Main vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
11.2
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Es gilt uneingeschränkt deutsches Recht.